Klassenbuch / Ordinariat

Informationen für die Klassenlehrer/Innen der Berufsschule

 Anmeldung (Einschulung)

 Die Anmeldung erfolgt online über das Portal des Mercator Berufskollegs. Der Klassenlehrer muss sich durch Vorlage des Ausbildungsvertrages vergewissern, dass der Auszubildende richtig eingeschult wird.

 Achten Sie für die Statistik auf die exakte Angabe der Statistikkürzel (erreichte Qualifikation, letzte Schulform, Jahr – Informationen dazu: Frank Meyer – Faustmann).

 Nach der Datenerfassung werden vom Büro die Schülerstammblätter und Klassenlisten erstellt und den Klassenlehrern ausgehändigt. Die Schülerstammblätter werden vom Schüler auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Korrekturen werden an das Büro weitergeleitet. Die Stammblätter müssen vom Schüler unterschrieben werden. Diese und alle weiteren Klassen- und Schülerdaten werden im Klassenordner aufbewahrt.

Klassenordner der Berufsschule

 Der Klassenordner wird vom Klassenlehrer / -lehrerin geführt und verantwortet. Er wird für die Dauer der Klasse (i. d. R. 2 oder 3 Jahre) angelegt und nach Abschluss ins Büro zur endgültigen Ausschulung der Schülerinnen und Schüler und zur Archivierung gegeben. Der aktuelle Lehrbericht und Stundenplan sowie die Fehlzeitenliste werden in einem Hängehefter bereitgehalten.

 Inhalt des Klassenordners

 -          Schülerstammblatt, ggf. Anlage „Auffälligkeiten“
-          Anmeldeunterlagen
-          Schriftverkehr, Mahnungen usw. mit dem Schüler und dem Ausbildungsbetrieb
-          Rückmeldung der Schüler bei Nichtbestehen
-          Entschuldigungen
-          Bücherliste
-          Kenntnisnahme der Prüfungsordnung (Erlangung des Berufsschulabschlusses u. a. Þ siehe unten: 

Information der Schüler/Innen

-          Klassenliste der Schülernamen
-          Lehrberichte aller Jahre
-          Stundenpläne aller Jahre
-          Blaue Fehlzeitenlisten
-          Notenerfassungs- und Kontrolllisten
-          Musterzeugnisse

Information der Schüler/Innen

Dokumentation im Lehrbericht  (sinnvoller Weise am Beginn des Schuljahres):        

      Informationen zur                                                                                                                        
-          APO – BK, § 12 und VV  § 12 Nachprüfung bei verfehltem Abschluss und abgeschlossenen Fächern
-          APO – BK § 8 Leistungsbewertung und Leistungsnachweise, VV zu § 8, 8.29 Art der geforderten Leistung in den Beurteilungsbereichen „schriftliche
                                 Arbeiten“ und „sonstige Leistungen“, etwa zum Halbjahr Mitteilung über den Leistungsstand
-          APO – BK, Anlage A (Berufsschule), § 9, VV zu § 9 Bedeutung der Noten für den Berufsschulabschluss (Qualifikationen)
-          SchulG § 74 – Schülervertretung/Klassensprecher
-          SchulG § 43 - „Teilnahme am Unterricht: Schulversäumnisse/Beurlaubung“
-          SchulG § 53 Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß werden eingeleitet: bei Verspätungen, unentschuldigten Fehlstunden siehe Beschlüsse                                      der Bildungsgangkonferenz
-          Schulordnung (www.mercator-berufskolleg.de)
-          Bewegliche Ferientage
-          Schulbücher: Bücherliste bekannt geben
-          Servicepauschale
-          Verhalten bei Feueralarm
-          Schulbescheinigungen über den/die Klassenlehrer/In (Vordrucke Mercator Homepage bzw. Moodle)
-          Parkausweise

Lehrbericht

Es muss unbedingt deutlich gemacht werden, welcher Fachlehrer den Unterricht erteilt und somit für die Eintragung verantwortlich ist. Der Name des Fachlehrers ist über die Eintragungsspalte für das entsprechende Unterrichtsfach einzutragen.

Stundenplanänderungen und Lehrerwechsel müssen vermerkt werden.  Alle Klassenstundenpläne sind dem Lehrbericht beizulegen.

Bei Vertretungen muss ein deutliches Handzeichen erfolgen, bei Unterrichtsausfall trägt der Klassenlehrer oder Fachlehrer folgende Bemerkung ein: Ausfall lt. Plan. Eintragungen dürfen keinesfalls mit Bleistift erfolgen.

Für jeden Unterrichtstag muss eine besondere Lehrberichtszeile benutzt werden, damit eine größere Übersichtlichkeit erreicht wird.

Die Religionslehrer und Sportlehrer können ihre Unterrichtseintragungen in ein Kursheft vornehmen, müssen dieses aber unbedingt am Schuljahresende den Klassenlehrern zur Ergänzung der Klassenlehrberichte übergeben; bei Parallelklassen eine Fotokopie mit dem Hinweis, bei welcher Klasse sich das Original befindet.

Zu- und Abgänge werden auf der Rückseite des Lehrberichtes namentlich festgehalten. Der Klassenlehrer hat die Vollständigkeit der Eintragungen zu überwachen.

Versäumnisse /Mahnverfahren

Alle Schüler akzeptieren bei der Anmeldung die Schulordnung (www.mercator-berufskolleg.de). Sie enthält entsprechende Regelungen zu Versäumnissen. Diese sind in der blauen Fehlzeitenliste sorgfältig festzuhalten, auch dann, wenn eine namentliche Erfassung im Lehrbericht erfolgte. Pro Zeugnistermin ist die Versäumnisliste unter Angabe der Fehlstunden und der unentschuldigten Fehlstunden abzuschließen. Weitere Unregelmäßigkeiten, z. B. Verspätungen, sollten unter Bemerkungen im Zeugnis angeführt werden. Die Ausbildungsbetriebe sind unverzüglich über die unentschuldigten Fehlzeiten zu informieren, ggf. auch durch die Fachlehrer. Abschluss- und Abgangszeugnisse erhalten nur die unentschuldigten Fehlzeiten. Die Angaben beziehen sich bei Abschluss- und Abgangszeugnissen auf die letzten beiden Schulhalbjahre (APO-BK § 9 (5)).

Dokumentation von Maßnahmen bei Auffälligkeiten im Leistungs- und Sozialverhalten

Aufgrund des neuen Schulgesetzes sind alle Auffälligkeiten zu dokumentieren. Ein Zusatzblatt im Klassenordner dient als Ergänzung zur Schülerklassenliste.

Datenänderung/Klassenwechsel/Wiederholung der Oberstufe/Abmeldungen

Jede Datenänderung wird vom Schüler/Klassenlehrer auf dem Stammblatt handschriftlich vermerkt. Das handschriftlich korrigierte Stammblatt wird ans Büro weitergereicht.  Nach dem Datenänderungsdienst im Büro erhält der Klassenlehrer eine Neufassung des Stammblattes und das handschriftlich korrigierte Stammblatt zurück. Die Neufassung ist vom Schüler zu überprüfen und zu unterschreiben. Das alte Stammblatt wird vernichtet.

Bei einem Klassenwechsel wird das Stammblatt vom Büro unter Fortschreibung der Schullaufbahn neu ausgedruckt und dem neuen Klassenlehrer ausgehändigt.

Im Zusammenhang mit dem Nichtbestehen der Berufsabschlussprüfung liegen für Prüfungswiederholer die Papiere "Entscheidungsbogen" und "Rückmeldebogen für Prüfungswiederholer" vor. Im Falle eines Abgangszeugnisses wird dieses bei Fortbestehen des Ausbildungsverhältnisses durch ein Jahreszeugnis ersetzt.

Verlässt ein Schüler die Schule, muss ein Abschluss- bzw.  Abgangszeugnis ausgestellt werden (siehe Abschlussarbeiten).
Bitte unverzüglich mit Schülerstammblatt ausschulen.

Wenn berufsschulpflichtige Jugendliche ihr Ausbildungsverhältnis vorzeitig lösen, informieren Sie sich bitte bei Bedarf mit dem Info "Verbleib von Berufsschülern nach Ausbildungsabbruch".

Zeugnisschreibung

Die Noten sind von den Fachlehrern in die beim Klassenlehrer vorliegende Notenerfassungsliste formgerecht einzutragen (Handzeichen). Der Klassenlehrer veranlasst die Zeugniserstellung.

Von jedem Klassensatz ist bei Jahreszeugnissen eine Musterkopie anzufertigen. Bei Abschluss- und Abgangszeugnissen wird vom Büro je Schüler eine Kopie angefertigt. Zusätzliche Qualifikationen und/oder Abschlüsse müssen geprüft und berücksichtigt werden. Mit der Vorlage der Zeugnisse zur Unterschrift ist die Notenkontrollliste abzugeben.

Bei Abschluss- und Abgangszeugnissen muss das entsprechende Statistikkürzel in die Notenerfassungsliste und das Schülerstammblatt eingetragen werden.

Abschlussarbeiten

Nach Auflösung der Klasse nimmt die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer die Ausschulung vor bzw. veranlasst beim Verbleib der Schüler die Umschulung in eine andere Klasse (Unterstützung durch die/den Bildungsleiter/In) 

Änderung

Neuerdings nimmt das Zeugnisschreibungsteam (Ufert/Schwarzer) die Ausschulung vor. Nach dem Ausstellen des Abschluss- oder Abgangszeugnisses wird sofort das Schülerstammblatt II  ausgedruckt.

 Die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer überprüft diese Stammblätter, vor allem Schullaufbahn (KlasseNein, Ein- und Austritt), Vollständigkeit aller Zeugnisse mit Noten (Noten stichprobenweise). Notwendige Berichtigungen werden vorgenommen und kenntlich gemacht. Das korrekte Schülerstammblatt II wird dann abgezeichnet.

Die bereinigte Klassenakte (Lehrberichte, Fehlzeitenlisten, Notenkontrolllisten, Musterzeugnisse) wird schnellstens nach Entlassung der Auszubildenden zur Archivierung ins Büro gegeben. Alle anderen Unterlagen werden vernichtet. Bitte fragen Sie in Zweifelsfällen Ihren/Ihre Bildungsgangleiter/In.

 gez. N.N.

Quelle: Plone – Berufsschule – Abteilungsleitung – BS-News - Klassenführung BS (08.02.2019)

Gesetzliche Grundlage in NRW  

Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 18.06.2012 (ABl. NRW. S. 384)


§ 18 Klassenlehrerin, Klassenlehrer  

(1) Für jede Klasse bestimmt die Schulleiterin oder der Schulleiter im Benehmen mit der Lehrkraft eine Klassenlehrerin oder einen Klassenlehrer.
Diese oder dieser soll im besonderen Maße auf die erzieherische und fachliche Förderung der Schülerinnen und Schüler der Klasse hinwirken.
Sie achten darauf, dass die Klasse, insbesondere durch den Umfang der Hausaufgaben und die Verteilung der Klassenarbeiten, im Laufe des Schuljahres ausgewogen und nicht unangemessen belastet wird.

(2) Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer informiert und berät die Klasse bei Bedarf in allen schulischen Angelegenheiten, insbesondere in Fragen der Schullaufbahnen, soweit diese Aufgabe nicht von Beratungslehrerinnen oder Beratungslehrern (§ 9 Absatz 4) wahrgenommen wird. In Gesprächen und im Rahmen von Klassenkonferenzen informiert sich die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer über das Verhalten und die Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Unterricht der anderen Lehrerinnen und Lehrer.

(3) Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer führt den Vorsitz in der Klassenkonferenz (§ 71 Absatz 1 Satz 2 SchulG) und ist mit beratender Stimme Mitglied der Klassenpflegschaft (§ 73 Absatz 1 Satz 1 SchulG). Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer fördert und koordiniert die Kontakte zu den Eltern (§ 123 SchulG) und benachrichtigt sie bei besonderen Anlässen. Entsprechendes gilt hinsichtlich der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen.

(4) Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer sorgt dafür, dass die die Klasse betreffenden Unterlagen ordnungsgemäß erstellt und geführt werden (insbesondere das Schülerstammblatt gemäß § 4 Absatz 4 VO-DV I - BASS 10-44 Nr. 2.1, das Klassenbuch, die Zeugnisse, die Abwesenheitsliste und die Entschuldigungen). Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer sorgt für die Durchführung vorgeschriebener ärztlicher Untersuchungen und für die Fertigung von Gutachten zu Übergangsverfahren und erledigt die damit zusammenhängenden Aufgaben einschließlich der Vorbereitung der Klassen- und Versetzungskonferenzen.

(5) Bei Schulwanderungen und Schulfahrten begleitet in der Regel die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer die Klasse; in begründeten Fällen kann die Schulleitung eine andere Regelung treffen (Richtlinien für Schulfahrten - RdErl. v. 19.03.1997 - BASS 14-12 Nr. 2). Besondere Veranstaltungen der Klasse (z.B. Betriebsbesichtigungen, Feiern) sind mit der Schulleitung abzustimmen. 


Weitere Informationen über die Aufgaben eines Klassenlehrers/lehrerin

Linkliste: